Aufgaben
Die Schutzgemeinschaft ist ein unabhängiger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein mit dem Zweck, die Interessen seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Errichtung und den Bestand von Nationalparken, Natur - und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000 Gebieten, Naturparken, Wasserschon - und Wasserschutzgebieten wahrzunehmen.  
Aufgaben des
Vereines:
 
  1. Beratung der Mitglieder
  2. Koordinierung der auf den Vereinszweck gerichteten Tätigkeit der Mitglieder
  3. Öffentlichkeitsarbeit
  4. Erarbeitung von Stellungnahmen und Gutachten z.B. in Fragen von Nationalpark-, Natur - und Landschaftsschutzgebiets-, Natura 2000 Gebiets-, Naturpark-, Wasserschon - und Wasserschutzgebietsangelegenheiten
  5. Vertretung der Mitglieder in den in lit. d) angeführten Angelegenheiten, insbesondere Vertretung der Mitglieder in der Nationalparkkommission und in
    allen Verfahren nach dem Nationalparkgesetz, bzw. nach den nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen.