Organe
<<Vollversammlung>> <<Vorstand>> <<Ausschuss>> <<Rechnungsprüfer>> <<Schiedsgericht>>
Die Vollversammlung:
Sie ist beschlußfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist eine zweite Vollversammlung, welche nach Ablauf einer halben Stunde mit der gleichen Tagesordnung zusammentritt, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlußfähig. Abänderungen und Ergänzungen der Tagesordnung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
 
Organe des
Vereines:
 
  • Vollversammlung
  • der Vorstand
    Obmann: VPräs. Ing. Johann Mößler , vlg. Thomannbauer, Gmünd
    Obmann-Stellvertreter: Martin Lackner , vlg. Petrusbauer, Heiligenblut
    Mitglieder:
    Geschäftsführer Dr. Franz Hartlieb , LK Kärnten
    Ing. Gerald Laggner, vlg. Zechner, Pusarnitz
    Hermann Ertl , vlg. Gronig, Spittal
    Dr. Anton Volpini, Spittal
    Friedrich Feistritzer, vlg. Faller, Malta
    Mag. Anton Glantschnig , vlg. Paßhuber, Mallnitz
    Matthias Lackner , vlg. Lackner, Winklern
    Johann Bäuerle, Hadergassen 4, Heiligenblut
    Kurt Mayer , Innernöring 25, 9861 Eisentratten
    Rechnungsprüfer:
    Josef Heiß , vlg. Heiß, Rennweg
    Reinhard Santer , Beinten 1, A-9702 Ferndorf

    Schriftführung: Kircher Irmgard

  • der Ausschuß:
    die Mitglieder des Vorstandes
    alle Grundbesitzervertreter in den Nationalparkgremien, die Mitglieder der SG sind
    Peter Pertl, vlg. Michlsepp, Patergassen
    Wilhelm Brunner vlg. Obkircher, Bad Kleinkirchheim
    Reinhold Maier vlg. Krön, Bad Kleinkirchheim
    Kurt Penker, Kaning, Radenthein
    Rupert Schmölzer vlg. Schruner, Ebene Reichenau
    Martin Pirker vlg. Stachusbauer, Malta
    Hannes Wallner vlg. Bodenfresser, Großkirchheim
    Alwin Hofer vlg. Jager, Obervellach
    Gerhard Burgstaller vlg. Juri, Gmünd
    Hans Fritzer vlg. Richter, Ferndorf
    Jakob Golser vlg. Kriegler, Fresach
    Johann Ramsbacher, Obm. des Ktn. Almwirtschaftsvereines
    ÖR. Richard Laggner, Ehrenobm. , Pusarnitz
    Auernig Friedrich, Stanach 2, Mörtschach
    Mössler Johann, Stampfen 13, Mörtschach
    Fercher Arnold, Winklern 159, Winklern
    Thaler Johann, Penzelberg 15, Winklern
    Unterwandling Max, Kaning
    Tuppinger Ewald, Pressingberg 21, 9861
  • der Obmann
  • der Geschäftsführer
  • der Rechnungsprüfer
  • das Schiedsgericht
 
   

Der Vollversammlung ist zur Beschlußfassung vorbehalten:

a) die Wahl des Vorstandes, des Ausschusses und der Rechnungsprüfer
b) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
c) die Genehmigung des Tätigkeitsberichtes und der Jahresrechnung
d) die Beschlußfassung über Anträge des Vorstandes und der Vereins-
mitglieder
e) die Abänderung der Satzungen
f) die Auflösung des Vereins
g) Aufnahme und Ausschluß von Ehrenmitgliedern.
Beschlüsse und Wahlen der Vollversammlung werden mit einfacher Stimmen-mehrheit gefaßt, ausgenommen Beschlüsse über Abänderungen der Satzungen und Auflösung des Vereins, die einer Stimmenmehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder bedürfen.

 

Der Vorstand: Er besteht aus:
•  S t i m m b e r e c h t i g t e n Mitgliedern, das sind:
a) der Obmann:
Er wird von der Vollversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Er vertritt den Verein nach außen. Er hat die Vereinsaufgaben nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes, der Satzungen und den Beschlüssen
der Vollversammlung sowie des Vorstandes durchzuführen.

b) ein Obmannstellvertreter:
Er hat bei Verhinderung des Obmanns, dessen Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen.
c) je ein Vertreter der in der Schutzgemeinschaft durch Mitglieder vertretenen Nationalparke, Natur - und Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, Naturparke, Wasserschon - und Wasserschutzgebiete. Sind pro Gebiet mehr als 30 Mitglieder in der Schutzgemeinschaft vertreten, so kann aus dem Bereich dieses Gebietes ein zusätzlicher Vertreter in den Vorstand gewählt werden.
d) der Geschäftsführer:
Er besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins und verwaltet unter Anleitung des Obmannes das Vereinsvermögen. Er führt das Protokoll in Vollversammlungen und im Vorstand. Er hat in beiden Organen beschließendes Stimmrecht.

•  Mitglieder mit b e r a t e n d e r Stimme:
a) ein oder mehrere Vertreter der Kammer für Land- und Forstwirtschaft
b) weitere von der Vollversammlung kooptierte Personen

Der Ausschuss:
Der Ausschuß berät die Vollversammlung und den Vorstand in allen fachlichen Angelegenheiten der Schutzgemeinschaft.
Der Ausschuß besteht aus:
- den Vorstandsmitgliedern
- den Grundbesitzvertretern in den Nationalpark-Gremien, die Mitglieder der Schutzgemeinschaft sind
- sowie weiteren Mitgliedern.
Die Funktionsperiode der Mitglieder des Ausschusses dauert vier Jahre. Der Ausschuß ist bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigen Mitglieder beschlußfähig. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes. Er faßt Beschlüsse über alle Angelegenheiten, die nicht der Vollversammlung vorbe-halten sind .
   

Der Rechnungsprüfer:
Werden von der Vollversammlung auf vier Jahre gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Ihnen obliegt die Überwachung der Finanzgebahrung des Vereins und die Vornahme von Kassaprüfungen. Sie haben das Recht, in die Geschäftsbücher und Belege des Vereins einzusehen. Sie erstatten über den Befund Bericht und Antrag an die Vollversammlung.

   
Das Schiedsgericht:
Streitigkeiten unter den Vereinsmitgliedern sind ausschließlich durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
Dieses setzt sich aus vier ordentlichen Mitgliedern des Vereines zusammen, wobei jeder Streitteil zwei Mitglieder entsenden. Den Vorsitz führt der jeweilige Leiter der Rechtsabteilung der Agrarbezirksbehörde Villach.