| Organe <<Vollversammlung>> <<Vorstand>> <<Ausschuss>> <<Rechnungsprüfer>> <<Schiedsgericht>> |
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| Die Vollversammlung: Sie ist beschlußfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist eine zweite Vollversammlung, welche nach Ablauf einer halben Stunde mit der gleichen Tagesordnung zusammentritt, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlußfähig. Abänderungen und Ergänzungen der Tagesordnung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. |
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Der Vollversammlung ist zur Beschlußfassung vorbehalten: a) die Wahl des Vorstandes, des Ausschusses und der Rechnungsprüfer |
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Der Vorstand: Er besteht aus: Mitglieder mit b e r a t e n d e r Stimme: |
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| Der Ausschuss: Der Ausschuß berät die Vollversammlung und den Vorstand in allen fachlichen Angelegenheiten der Schutzgemeinschaft. Der Ausschuß besteht aus: - den Vorstandsmitgliedern - den Grundbesitzvertretern in den Nationalpark-Gremien, die Mitglieder der Schutzgemeinschaft sind - sowie weiteren Mitgliedern. Die Funktionsperiode der Mitglieder des Ausschusses dauert vier Jahre. Der Ausschuß ist bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigen Mitglieder beschlußfähig. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes. Er faßt Beschlüsse über alle Angelegenheiten, die nicht der Vollversammlung vorbe-halten sind . |
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Der Rechnungsprüfer: |
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| Das Schiedsgericht: Streitigkeiten unter den Vereinsmitgliedern sind ausschließlich durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Dieses setzt sich aus vier ordentlichen Mitgliedern des Vereines zusammen, wobei jeder Streitteil zwei Mitglieder entsenden. Den Vorsitz führt der jeweilige Leiter der Rechtsabteilung der Agrarbezirksbehörde Villach. |
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