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Der Verein führt den Namen "Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer in Kärnten". Er hat seinen Sitz in der Kammer f. Land - und Forstwirtschaft für Kärnten in Klagenfurt. Seine Tätigkeit erstreckt sich vornehmlich auf das Gebiet des Bundeslandes Kärnten.

 
Mitglieder:
 
  1. Ordentliche Mitglieder können:
    - physische oder juristische Personen werden, welche Eigentümer, Pächter oder sonstige Berechtigte an land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und
    Grundstücken oder Gewerbebetrieben sind
    - die Funktionäre und Mitarbeiter der gesetzlichen, bäuerlichen und ge werblichen Interessensvertretung werden.
  2. Unterstützende Mitglieder:
    können physische und juristische Personen werden, die den Vereinszweck durch einen Unterstützungsbeitrag fördern.
  3. Ehrenmitgleider:
    können Personen werden, die sich um die Belange des Vereines im besonderen Maße verdient gemacht haben.
   
Der Verein besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern (siehe genaue Auflistung rechts, in der gelben Box).
Die Aufnahme eines Mitgliedes setzt ein schriftliches Beitrittsansuchen voraus und erfolgt durch den Vorstand. Ehrenmitglieder werden durch die Vollversammlung aufgenommen. Das Aufnahmeersuchen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt aus dem Verein zum Jahresende. Der Austritt ist dem Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes bis spätestens 30.06. eines Jahres mitzuteilen
b) durch Ausschluß aus dem Verein. Dieser erfolgt durch den Vorstand, wenn ein Mitglied gröblich gegen die Satzungen verstößt, die Interessen des
Vereines schädigt oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Mitteilung über den Ausschluß erfolgt durch eingeschriebenen Brief.
Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ausschlußmitteilung Berufung an die Vollversammlung erheben, welche endgültig entscheidet.
 
Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Die Mitglieder sind berechtigt, die Beratung und die vom Verein geschaffenen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Sie besitzen das aktive und das passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht in der Vollversammlung. Es steht ihnen das Recht zu, Anträge und Anfragen an die Vollversammlung zu richten. Unterstützende Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht, an der Vollversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen, sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Rechnungsprüfer.
Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ordentliche Mitglieder haben darüber hinaus den Vereinszweck durch ihre aktive Mitarbeit zu fördern und die Statuten zu beachten.
Finanzielle Mittel:
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen.
Auflösung des Vereins:
Die Auflösung des Vereines erfolgt durch Beschluß der Vollversammlung, welcher einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen bedarf, wobei das Vereinsvermögen einem der Ziele des Vereins dienlichen Zweck zugeführt wird.